Auch beim Entdecken und Erleben an den Standorten des Campus Stadt Natur müssen die Verhaltensregeln befolgt werden, die in der jeweils aufgesuchten Parkanlage gelten. Alle Parkordnungen gibt es unten in der Übersicht.
Kienbergpark
Der Kienbergpark ist eine öffentlich gewidmete Grünanlage und unterliegt den Bestimmungen des „Grünanlagengesetzes“ des Landes Berlin in der geltenden Fassung.
Park am Gleidreieck
Der Park am Gleisdreieck für viele der perfekte Ort, die Freizeit zu genießen, die Seele baumeln zu lassen und die Stadtnatur zu entdecken. Damit das so bleibt, möchten wir dazu aufrufen, Rücksicht aufeinander und Anwohnende zu nehmen und die Vegetation im Park zu schätzen.
Der Park am Gleisdreieck ist eine öffentlich gewidmete Grünanlage und unterliegt den Bestimmungen des „Grünanlagengesetzes“ des Landes Berlin in der geltenden Fassung (§ 6 Benutzung der Anlagen).
Tempelhofer Feld
Rücksichtnahme und Respekt sind wichtige Voraussetzungen für einen erholsamen und angenehmen Aufenthalt. Bitte beachten Sie deshalb die Benutzungsordnung für das Tempelhofer Feld, zu deren Einhaltung jede*r Besucher*in verpflichtet ist.
Natur-Park Schöneberger Südgelände
Große Teile des Natur-Parks Schöneberger Südgelände sind Landschafts- und Naturschutzgebiet und dürfen nicht betreten werden. Das Fahrradfahren und die Mitnahme von Tieren jeglicher Art sind untersagt.
Britzer Garten
Damit alle Besucher*innen einen schönen Tag im Britzer Garten verbringen können, bitten wir alle um einen respektvollen Umgang mit anderen Besucher*innen sowie mit der Pflanzen- und Tierwelt vor Ort.
Gärten der Welt
Achtung: Flaneur*innen haben in den Gärten der Welt Vorfahrt, Hunde und Fahrräder müssen draußen bleiben. Für alle Drahtesel gibt es an den Eingängen genügend Stellplätze, Hunde bitte zu Hause oder in anderen guten Händen lassen.